Liegt Ihr Haus unter den An- bzw. Abflugkorridoren?
Dann können Sie bei Ihrer Immobilie mit rund 10 bis 25 % Preisabschlag rechnen, da nächtliche(!) Flugrouten nach etlichen Gerichtsurteilen einen solchen Preisabschlag rechtfertigen.
Informieren Sie Ihren Käufer nicht über den nächtlichen Fluglärm, dann ist sogar eine Wandlung = Rückabwicklung des Kaufes vorprogrammiert, d. h. alle Rückabwicklungskosten gehen zu Ihren Lasten!
Karten über die Routen finden Sie hier: flugrouten2005.pdf
Exemplarische Flugspuraufzeichnungen, aus denen erkennbar ist, dass nicht immer innerhalb der Korridore geflogen wird: flugspuraufzeichnungen1.pdf
